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BDH, 03.09.1958 - I D 24/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
Auszug aus BDH, 03.09.1958 - I D 24/57
Soweit die Verteidigung auf die Problematik der Strafbarkeit eines Vergebens nach § 175 StGB hingewiesen hat, war ihr nicht nur entgegenzuhalten, daß der Streit um die Berechtigung dieser Strafvorschrift inzwischen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1957 (NJW 1957, 865) einen gewissen Abschluß gefunden hat, sondern insbesondere, daß es sich bei der Tat des Beschuldigten um eine Verfehlung handelt, die strafrechtlich als Versuch eines Verbrechens nach § 175 a StGB gewürdigt worden ist. - BDH, 25.04.1956 - I D 63/55
Auszug aus BDH, 03.09.1958 - I D 24/57
Wie der Senat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. April 1956 - I D 63/55 -, die sich eingehend mit der Bedeutung der verminderten Zurechnungsfähigkeit im Disziplinarverfahren befaßt, ausgeführt hat, kommt der verminderten Zurechnungsfähigkeit als den Schuldgehalt der Tat beeinflussenden Gesichtspunkt bei der Wahl des Strafmaßes im Disziplinarrecht nicht die Bedeutung zu wie im Strafrecht, denn die Disziplinarstrafe dient nicht in erster Linie der Sühne für eine Verletzung der Rechtsordnung, sondern dem Zweck, aus dem Beamtentum diejenigen Bediensteten auszuscheiden, die schuldhaft solche schweren Pflichtwidrigkeiten begangen haben, daß sie für eine geordnete Verwaltung untragbar geworden sind.